Gebühren für die Erstberatung
Benötigen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht in Siegen? Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Ich helfe Ihnen auch kurzfristig. Ich biete Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Somit sind keine versteckten Kosten zu erwarten und Sie bekommen eine vernünftige Ersteinschätzung Ihres Falles. Ich informiere Sie umfassend und transparent über alle Kosten. Sollte Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werde ich für Sie kostenlos bei Ihrer Versicherung eine Deckungsanfrage machen. Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren, ich helfe Ihnen gerne weiter.
GEBÜHREN
Die Höhe der Vergütung ergibt sich für Rechtsanwälte aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Gerne prüfe ich für Sie, falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ob diese die Kosten übernimmt und schreibe diese auch an, dafür berechne ich keine zusätzlichen Kosten.
Sollten Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, berate ich sie gerne über die Inanspruchnahme von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
Der Staat gewährt unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung.
Im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, ein Antragsformular finden Sie unter:
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php
Für meine außergerichtliche Tätigkeit kann Beratungshilfe gewährt werden, ein Antragsformular finden Sie unter:
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php