ARBEITSRECHT
Ihr bundesweiter Experte im Arbeitsrecht – Spezialisiert auf Kündigungsschutz
Suchen Sie kompetente Unterstützung im Arbeitsrecht, unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Betriebsrat sind?
Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen bundesweit umfassende Rechtsberatung mit Schwerpunkt auf Kündigungsschutz. Ich stehe für durchsetzungsstarke Vertretung Ihrer Interessen und maßgeschneiderte Lösungen in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
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☎ 0271- 38 75 77 41
Ein Arbeitsvertrag ist die Grundlage Ihrer beruflichen Tätigkeit und Verdienstquelle. Sollten Sie Unterstützung bei dessen Gestaltung oder eine Überprüfung Ihres Arbeitszeugnisses durch einen Anwalt benötigen, sichere ich Ihnen eine zeitnahe und präzise Hilfe zu. Als Anwalt für Arbeitsrecht bin ich darauf spezialisiert, die Feinheiten von Kündigungen, Abfindungen und Arbeitsverträgen zu navigieren.
Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht sind eine Investition in Ihre berufliche Zukunft. Bei mir erhalten Sie nicht nur eine schnelle Erstberatung, sondern auch eine transparente Aufklärung über mögliche Anwaltskosten im Arbeitsrecht. Ich begleite Sie durch den gesamten juristischen Prozess, von der ersten Beratung bis hin zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Als Ihr Anwalt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kenne ich beide Seiten des Tisches. Ich vertrete Ihre Interessen mit Weitsicht und Engagement, immer mit dem Ziel, die beste Lösung für Sie zu finden, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Mein Anliegen ist es, als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht bundesweit zu agieren und Sie bei Kündigungsschutzverfahren und anderen arbeitsrechtlichen Herausforderungen zu unterstützen.
Als Ihre vertrauensvolle Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht, decke ich folgende Arbeitsbereiche ab:
- Kündigung
- Außerordentliche Kündigung/ Fristlose Kündigung
- Ordentliche Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Abfindung
- Mutterschutz
- Elternzeit
- Arbeitsverträge
- Arbeitszeugnis
- Überprüfung von Kündigungsmöglichkeiten
- Durchführung von Kündigungsschutzverfahren
- Fragen zum Urlaubsanspruch
- Teilzeitanspruch
- Lohnausfall
- Altersteilzeit
- Befristung
- Probezeit
- Elterngeld
- Schwerbehinderte als auch gleichgestellte Arbeitnehmer
- Gratifikationen
- Ausbildung
- Mobbing
Ihre rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht:
Wenn Sie als Arbeitnehmer gekündigt wurden, ist schnelles Handeln oft unerlässlich, da gesetzlich kurze Fristen vorgesehen sind. Gemäß §4 KSchG müssen Arbeitnehmer, die geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst wurde. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung in der Regel wirksam, unabhängig davon, ob sie gerechtfertigt ist.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte zu verstehen und effektiv wahrzunehmen, sei es bei Abmahnungen, Kündigungen oder Abfindungsansprüchen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werde ich die Deckungsanfrage selbstverständlich kostenlos für Sie übernehmen und alles mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abklären.