Kündigungsschutzklage - So wehre ich mich gegen eine Kündigung!
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Wenn Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten. Dann stehen Sie vor der Frage, ob Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen und beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen oder ob Sie die Kündigung auf sich beruhen lassen wollen.
Obwohl vor dem Arbeitsgericht in der 1. Instanz kein Anwaltszwang herrscht, ist es immer empfehlenswert, in Begleitung eines Anwalts vor Gericht aufzutreten. Ich berate und vertrete sie bei Vergleichsverhandlungen und berate Sie wie erfolgreich die Kündigungsschutzklage ist und ob eine Abfindung in Frage kommt und wie hoch eine Abfindung sein könnte.
In den meisten Fällen ist der Arbeitnehmer bemüht mit der Kündigungsschutzklage seinen Arbeitsplatz zu erhalten . Um dieses Ziel zu erreichen, empfiehlt es sich zunächst, Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben und die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Hat der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage Erfolg, wird die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich festgestellt und der Arbeitnehmer kann an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren.
Ein anderes Ziel nach ausgesprochener Kündigung kann aber ebenso gut eine Abfindungszahlung sein. Ob letztendlich eine Abfindung gezahlt wird, hängt vom Verhandlungsgeschick des jeweiligen Arbeitnehmers bzw. seines Anwalts ab. Ein genereller Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht.
Beratung für Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung