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Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe? Wie wehre ich mich gegen eine Abmahnung?

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus  verhaltensbedingten Gründen kündigen möchte, muss er den Arbeitnehmer in aller Regel vorher abgemahnt haben.

Eine Abmahnung ist ein milderes Mittel als eine Kündigung. Daher ist bei einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers grundsätzlich erst eine Abmahnung auszusprechen damit der Arbeitnehmer seine Pflichten ordentlich erfüllt und um ihn zugleich zu warnen, dass er im Wiederholungsfall mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen muss. Der Arbeitgeber kann daher bei einer wiederholten Pflichtverletzung eine Kündigung aussprechen.


Eine Abmahnung hat drei Voraussetzungen:


  • Die genaue Beschreibung des beanstandeten Verhaltens
  • Die Aufforderung, das beanstandete Verhalten in der Zukunft zu ändern
  • Die Androhung von Rechtsfolgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und der Ansicht sind, dass diese nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen, denn Ihnen verschiedenen Möglichkeiten zur Verfügung, sich dagegen zu wehren:


  • Gegendarstellung
  • Einschaltung des Betriebsrats
  • Anspruch/Klage auf Rücknahme der Abmahnung


Welche Möglichkeit die beste ist, hängt von Ihrer Situation und dem Sachverhalt ab.


Vereinbaren Sie noch heute einen  Beratungstermin und erfahren Sie, wie ich Sie als Anwältin für Arbeitsrecht bestmöglich unterstützen kann, damit Sie nicht eine ungerechtfertigte Abmahnung in Ihrer Personalakte haben.


☎ 0271 38 75 77 41

 

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