Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Thema im deutschen Arbeitsrecht und sichert Arbeitnehmer in Zeiten der Krankheit finanziell ab. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Lohnfortzahlung nicht nachkommt?
Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema Entgeltfortzahlung bei Krankheit und wie die Rechtsanwaltskanzlei Koshy Ihnen dabei helfen kann, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Was ist Entgeltfortzahlung bei Krankheit?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen weiterhin ihren Lohn oder ihr Gehalt vom Arbeitgeber erhalten. Diese Regelung greift, sobald das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer finanziell abgesichert sind, auch wenn sie krankheitsbedingt ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können.
Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung
Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Krankheit ohne eigenes Verschulden: Die Erkrankung darf nicht durch das Verschulden des Arbeitnehmers entstanden sein, etwa durch leichtsinniges Verhalten wie das Ausüben gefährlicher Sportarten oder durch Trunkenheit am Steuer.
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit: Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen, das spätestens am vierten Tag der Krankheit beim Arbeitgeber vorliegen sollte. In manchen Arbeitsverträgen kann sogar ein Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangt werden.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert?
Leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung nicht oder nur unzureichend leisten. Gründe hierfür können sein:
- Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
- Verweigerung der Lohnzahlung aufgrund fehlender Atteste
- Unklarheiten über die Dauer des Anspruchs bei wiederholter Krankheit
In solchen Fällen ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Die Rechtsanwaltskanzlei Koshy steht Ihnen bundesweit zur Seite, um Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend zu machen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, bleibt immer noch der Weg über eine Klage beim Arbeitsgericht.
Der gerichtliche Weg: Ihre Rechte durchsetzen
Wenn der Arbeitgeber trotz außergerichtlicher Aufforderung weiterhin die Entgeltfortzahlung verweigert, bleibt oft nur der Gang vor das Arbeitsgericht. Hierbei unterstützen wir Sie kompetent und zielgerichtet. In vielen Fällen lassen sich Ansprüche erfolgreich durchsetzen, ohne dass es zu einem langwierigen Prozess kommt.
Wie wir Ihnen helfen können
Die Rechtsanwaltskanzlei Koshy verfügt über umfangreiche Erfahrung im Arbeitsrecht und unterstützt Arbeitnehmer in ganz Deutschland bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Unser Vorgehen
- Prüfung der Rechtslage: Wir analysieren Ihren Fall detailliert und prüfen, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung erfüllt sind.
- Außergerichtliche Einforderung: Wir setzen uns direkt mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung, um Ihre Ansprüche ohne gerichtliches Verfahren durchzusetzen.
- Gerichtliche Vertretung: Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht, um die Ihnen zustehenden Zahlungen zu erlangen.
Warum Sie uns wählen sollten
Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und unkompliziert zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Wir bieten Ihnen:
- Bundesweite Vertretung: Egal, wo Sie in Deutschland arbeiten, wir sind für Sie da.
- Erfahrung im Arbeitsrecht: Mit unserer Spezialisierung auf das Arbeitsrecht kennen wir die typischen Fallstricke und Herausforderungen, die Arbeitnehmer bei der Entgeltfortzahlung erwarten können.
- Individuelle Betreuung: Jeder Fall ist einzigartig, und wir behandeln ihn mit der Aufmerksamkeit, die er verdient.
Handeln Sie jetzt, um Ihre Rechte zu sichern
Zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn Ihr Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert. Je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen, die Ihnen zustehenden Zahlungen zu erhalten. Kontaktieren Sie die Rechtsanwaltskanzlei Koshy noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls.
Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren! Wir setzen uns für Ihr Recht ein – bundesweit und kompetent.